1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über das anliegend beschriebene Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügter Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.b. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Wurde eine Anzahl von 10% des Gesamtpreises vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
3. Mietdauer/ Inventarliste
Das Haus steht Ihnen am Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung.
Am Abreisetag können Sie das Haus bis 11.00 Uhr genießen.
4. Rücktritt durch den Mieter
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er keinen Anspruch auf Rückzahlung der Anzahlung.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie den zu dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserroheren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
6. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB.
7. Tierhaltung
Tiere, insbesondere Hunde Katzen und dergleichen dürfen nur bei ausdrücklicher Erlaubnis des Vermieters im Mietvertrag gehalten oder zeitweilig verwahrt wird. Die Erlaubnis gilt nur für den Einzelfall. Sie kann wiederrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden